Hausordnung (neu!)

Hausordnung (neu!)

Hier finden Sie und Ihr die Hausordnung der Kinderinsel EMMAUS zum Download.

Und hier nochmal zum direkten lesen:

Hausordnung

 

Öffnungszeiten:   Montag bis Freitag von   7:00 – 17:00

Sprechzeit der Leiterin:  Dienstag, zwischen 15.00 – 17.00 Uhr oder nach telefonischer Absprache 0341 2327517

Email: kinderinsel@alesius.de

Tagesablauf:        

06.30 – 08.00 Uhr             Frühdienst mit freiem Spiel

08.00 – 08.15 Uhr             Morgenkreis (Bitte in dieser Zeit nicht stören)

08.15 – 11.30 Uhr             Frühstück, Freispiel (freie Gruppenwahl für Kinder im Kindergartenbereich),
                                         Angebote, Andacht, Aufenthalt im Freien

11.00 – 11.30 Uhr             Mittagessen für die Krippenkinder

12.00 – 14.15 Uhr             Mittagsruhe Krippenbereich

11.30 – 12.00 Uhr             Mittagessen für die Kindergartenkinder

12.30 – 14.15 Uhr             Mittagsruhe mit einer Wachgruppe ab 13.15 Uhr

14.30 – 15.00 Uhr             Vesper (wird von der Einrichtung gestellt)

15.00 – 17.00 Uhr             Spätdienst, Freispiel

Es ist zu beachten:

  • Mitgebrachte Kinderfahrzeuge (Laufräder, Roller, Dreiräder, Fahrräder) müssen vor der Einrichtung verbleiben. Die Einrichtung übernimmt keinerlei Haftung für Diebstahl oder entstandene Schäden
  • Für Kinderwagen und/oder Buggys bestehen im Haus nur nach Absprache und nur für Kinder des Krippenbereiches Abstellmöglichkeiten
  • Eltern die ihre Kinder zwischen 12.00 und 12.30Uhr abholen, bitten wir um Rücksichtnahme auf unsere schlafenden Kinder.
  • Die Bettwäsche der Kinder wird den Eltern 2x im Monat zum Waschen mitgegeben und die Schlafanzüge der Kinder wöchentlich.
  • Die Gruppenzimmer bitte von den Eltern nicht mit Schuhen betreten
  • Ohne Absprache mit der Leitung bitte keine Aushänge im Haus anbringen.
  • Das Fernbleiben eines Kindes ist zu entschuldigen. Geschieht dies nicht, muss das Essengeld berechnet werden.
  • An – und Abmeldungen müssen bis 7.45 Uhr eingegangen sein.
  • Um 8.30 Uhr sollen alle Kinder, die im Kindergarten frühstücken und bis 9.00 Uhr alle anderen, anwesend sein. Eine zweite Möglichkeit des Bringens wäre pünktlich 11.00 Uhr im Kindergarten – und Krippenbereich
  • Halbtagskinder müssen bis 12.30 Uhr, Krippenkinder bis 12.00 Uhr abgeholt sein.
  • Die Aufsichtspflicht übernehmen wir, wenn das Kind von den Eltern an die Erzieherin übergeben wurde. (Aus- und Ankleiden liegt im Verantwortungsbereich der Eltern)
  • Die Aufsichtspflicht endet beim Erscheinen der Eltern zum Abholen des Kindes.
  • Krankheit des Kindes oder ansteckende Krankheiten in der Familie (auch Magen und Darmerkrankungen), sowie Kopflausbefall sind umgehend in der Kindertagesstätte zu melden.
  • Wiederaufnahme nach Infektionskrankheiten kann nur mit einem ärztlichen Attest  erfolgen.
  • Änderungen der Wohnanschrift, der Arbeitsstelle und Telefonnummern sind uns bitte sofort mitzuteilen.
  • Bei Fremdabholung ist eine Vollmacht für die jeweilige Person zwingend.
  • Alle Kinder sind bis 17.00 Uhr abzuholen, ansonsten entstehen Mehrkosten. Sollte dies in Ausnahmefällen (Unfall) nicht möglich sein, muss die KiTa unverzüglich informiert werden: 0341 2327517
  • Bei Nichtabholung ohne Grund wird das Kind dem Verbund kommunaler Kinder – und Jugendhilfe, Ringstraße 04, 04209 Leipzig , Telefon:  0341 4120920, übergeben. Es ist dann von dort abzuholen.
  • Impfpflicht:   Ab dem 01.03.2020 besteht in Deutschland die Impfpflicht für Masern. Aus diesem Grund nehmen wir nur Kinder in unserer Kita auf, die gegen Masern geimpft sind! (24 Monate 1. Impfung / 48 Monate 2. Impfung)

Betriebsferien:

  • Zwischen Weihnachten (ab 24.12.) und Neujahr sowie an allen Brückentagen im Jahr bleibt unsere Einrichtung generell geschlossen.
    Fünf Tagen vor dem 24.12. wird für Eltern die nachweislich arbeiten gehen müssen, ein Bereitschaftsdienst angeboten.
    Für die Mitarbeiter/innen gibt es zwei pädagogische Tage im Jahr an denen die Einrichtung geschlossen bleibt. Dies wird rechtzeitig im Jahresplan angekündigt

Kündigung:

  • Die Kündigung des Betreuungsvertrages erfolgt nur schriftlich zum Monatsende mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. Eine Kündigung in den letzten drei Monaten eines Kindergartenjahres ist nicht möglich.

 Mitzubringen sind:

  • Hausschuhe
  • Brottasche/ Rucksack mit Frühstück
  • Turnbeutel mit Turnsachen
  • Schlafanzug, Decke und Bettbezug (wird von den Eltern auch gewaschen)
  • Regenbekleidung
  • Ordner mit 50 Klarsichtfolien für die Portfolio-Arbeit
  • Alle mitgebrachten Sachen sind ausreichend und deutlich zu kennzeichnen. (die Kita übernimmt keine Haftung)
  • 1x Wechselsachen

 Bezahlung: Zahltag ist in der Regel am ersten Dienstag im Monat.

Schreibe einen Kommentar